PlanKamerad - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Organisationen Fassung 1.1 vom 09.10.2026 Stand / letzte redaktionelle Aktualisierung: 09.10.2026 1. Anbieter und Geltungsbereich Anbieter von PlanKamerad ist Jannik Zyrull, handelnd unter Zyrull Solutions, Friedhofstraße 1, 66578 Schiffweiler, Deutschland. Kontakt: info@plankamerad.de. Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung von PlanKamerad durch die im Vertragsblatt bezeichnete Organisation und ihre berechtigten Nutzer. Das Vertragsblatt legt die vereinbarten Leistungen und Konditionen fest. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. 2. Vertragsschluss und Vertretung Der Anbieter stellt der Organisation ein konkretes Vertragsangebot mit Vertragsblatt, diesen Bedingungen und den bezeichneten Anlagen zur Verfügung. Vor der Annahme kann die Organisation diese Unterlagen lesen und herunterladen. Das Angebot benennt seine Gültigkeitsdauer und den vorgesehenen Annahmeweg. Mit fristgerechtem Zugang der Annahme durch einen befugten Vertreter beim Anbieter kommt der Vertrag zustande. Eine anschließend ausgestellte Bestätigung dokumentiert den Abschluss. Die Einrichtung eines technischen Zugangs allein ist keine Annahme neuer Vertragsbedingungen für bereits bestehende Verträge. Die annehmende Person handelt für die benannte Organisation und bestätigt ihre Vertretungsbefugnis. Eine technische Administratorrolle ersetzt diese Befugnis nicht. Bei Zweifeln wird die Vertretung vor Abschluss geklärt. Die Einladung oder Freischaltung eines Mitglieds begründet für dieses keine persönliche Zahlungspflicht für das Organisationspaket. 3. Leistungen und Nutzungsrecht Der Anbieter stellt die im Vertragsblatt beschriebenen Funktionen und Zugänge für die vereinbarte Dauer bereit. Dazu können insbesondere Veranstaltungen, Dienstplanung, Aufgaben, Umfragen und Event-Kassen gehören. Weitere Module werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Angekündigte Entwicklungen und Vorschaufunktionen sind keine Zusage ihrer Bereitstellung. Die Organisation erhält für die Vertragsdauer das einfache Recht, die bereitgestellten Funktionen im vereinbarten Umfang für ihre Zwecke zu nutzen und ihren berechtigten Nutzern Zugang zu gewähren. Ein Weiterverkauf oder die Bereitstellung für nicht vereinbarte fremde Organisationen bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt. Die erste kostenlose iOS-App ermöglicht den Zugang zu vorhandenen Konten. Ihr kostenloser Download begründet keinen Anspruch auf sämtliche Plattform- module. Ein kostenpflichtiges Paket bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Für die App-Lizenz gelten die im App Store anwendbaren Lizenzbedingungen; das vereinbarte Plattformangebot wird hier und im Vertragsblatt beschrieben. 4. Kostenlose Beta und kostenpflichtige Leistungen Eine kostenlose Beta gilt für die im Vertragsblatt vereinbarte Testphase und deren Leistungsumfang. Die Beta wird nicht automatisch kostenpflichtig. Ein späterer entgeltlicher Vertrag oder Paketwechsel wird nur nach vorheriger Vereinbarung der Leistungen, Preise und weiteren Konditionen geschlossen. Die Beta dient der Erprobung und kann bekannte Einschränkungen enthalten. Diese werden vor Beginn benannt. Die vereinbarten Leistungen und die Pflichten zum angemessenen Schutz der verarbeiteten Daten gelten auch während der Beta. Ihre Unentgeltlichkeit führt nicht zu einem pauschalen Haftungsausschluss. Für ausdrücklich vereinbarte kostenpflichtige Leistungen ergeben sich Preis, Umsatzsteuerdarstellung, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsmittel aus dem Vertragsblatt beziehungsweise dem gesonderten Angebot. Veröffentlichte unverbindliche Richtwerte sind ohne entsprechende Vereinbarung kein Kaufpreis. Es gibt keine einseitige Umstellung der kostenlosen Beta oder bereits vereinbarter Leistungen auf neue kostenpflichtige Bedingungen. 5. Konten, Berechtigungen und Mitwirkung Die Organisation benennt Ansprechpartner und verwaltet die für ihre Nutzer erforderlichen Berechtigungen. Sie sorgt dafür, dass Zugriffe entsprechend den Aufgaben vergeben und bei Ausscheiden oder Wegfall des Bedarfs entzogen werden. Nutzer bewahren ihre Zugangsdaten vertraulich auf und teilen keine persönlichen Konten. Ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich an den Anbieter zu melden. Die Organisation vermittelt ihren Nutzern die beigefügten Nutzungsregeln. Sie stellt nur Inhalte ein, deren Verwendung im vereinbarten Zusammenhang zulässig ist, und berücksichtigt Persönlichkeits-, Datenschutz- und andere Rechte betroffener Personen. Die entsprechenden eigenen Pflichten des Anbieters bleiben bestehen. Fehler in der Planung oder in Eingaben sollen zeitnah berichtigt werden. PlanKamerad unterstützt organisatorische Entscheidungen. Zuständigkeiten und notwendige Prüfungen innerhalb der Organisation werden dadurch nicht ersetzt. Der Dienst ist nicht als Notrufsystem vereinbart. Zeitkritische Änderungen, bei denen eine ausbleibende Benachrichtigung erhebliche Folgen haben kann, sind zusätzlich über einen geeigneten organisatorischen Weg zu bestätigen. 6. Inhalte und Datenschutz Rechte an eingebrachten Inhalten verbleiben bei den jeweiligen Berechtigten. Der Anbieter erhält nur die Befugnisse, die erforderlich sind, um die vereinbarten Leistungen auszuführen, etwa Speicherung, Anzeige, vereinbarte Benachrichtigung, Sicherung und angeforderte Rückgabe. Daraus entsteht keine allgemeine Berechtigung zur Veröffentlichung oder Werbung mit Vereinsinhalten. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten auf Weisung der Organisation verarbeitet, regelt der gesondert vereinbarte AVV diese Verarbeitung mit seinen Anlagen. Eigene Zwecke des Anbieters, etwa notwendige Vertragsverwaltung, werden in den Datenschutzhinweisen gesondert beschrieben. Die AGB enthalten keine pauschale Einwilligung in die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten. 7. E-Mail und optionales WhatsApp Benachrichtigungen werden im vereinbarten Funktionsumfang und nach den Einstellungen des jeweiligen Vorgangs versandt. Eine verlässliche Zustellung an jedes Endgerät kann insbesondere bei fehlerhaften Kontaktdaten oder Störungen externer Kommunikationsdienste nicht zugesagt werden. Die Pflichten des Anbieters zur ordnungsgemäßen Ausführung des vereinbarten Versands bleiben bestehen. WhatsApp ist ein optionaler Kommunikationsweg. Der Anbieter betreibt die zentrale Nummer unter dem Auftritt Zyrull Solutions/PlanKamerad. Empfang über WhatsApp setzt die hierfür vorgesehene freiwillige Bestätigung des Empfängers voraus. Die Organisation kann diese nicht stellvertretend für alle Empfänger erteilen. Eine Ablehnung beendet nicht die Berechtigung zur sonstigen Nutzung der Dienstplanung. Verfügbare andere Informationswege werden vorher benannt. Ein Widerruf für WhatsApp ist über die hierfür angegebenen Wege möglich und gilt für künftige WhatsApp-Nachrichten. Er kündigt nicht den Plattformvertrag. Konkrete Anbieter, Datenarten und Übermittlungen werden in den Datenschutz- hinweisen und erforderlichen Vereinbarungen beschrieben. Die Nutzung der Plattform ist keine allgemeine Zustimmung zu unbekannten Drittlandtransfers. 7a. Optionale KI-Unterstützung und Live-Transkription Die optionale KI-Unterstützung umfasst nur die im Vertragsblatt beauftragten Modi: Live-Transkription, Aufbereitung eines Transkripts sowie Prüfung und Aufgaben-/Beschlussvorschläge aus ausgewählten gespeicherten Protokolltexten. Bei Live-Transkription wird Mikrofon-Audio während der aktiven Aufnahme vom Endgerät direkt an die OpenAI API übertragen. Erkannter Text wird in PlanKamerad verarbeitet. Diese Funktion ist keine ausschließlich lokale Spracherkennung. Die gesonderte lokale Geräte-Transkription ist ein anderer Modus. Bei der Textprüfung werden ausgewählte TOP-Texte und Sitzungskontext übermittelt. Dieser umfasst Sitzungstermin, TOP-Kennungen und -Titel, Namen/Funktionen aus dem Personenverzeichnis und vorhandene Aufgaben; Beschlusskontext ist auf die ausgewählten TOP begrenzt. Die Protokolltexte anderer TOP werden diesem Textprüfungsaufruf nicht beigefügt. Bei der Aufbereitung eines Live-Transkripts können hingegen auch vorhandene Protokolltexte derselben Sitzung zum Kontext gehören. Die Modi und ihr Datenumfang müssen vor dem jeweiligen Aufruf erkennbar sein. Der Einsatz setzt den dokumentierten Auftrag der Organisation, die genehmigten Empfänger und Datenwege sowie rechtmäßige Verarbeitungsvoraussetzungen voraus. Eine Freigabe durch einen einzelnen Nutzer ersetzt weder die Rechtsgrundlage für andere Personen noch die Berechtigung zur Aufnahme nichtöffentlich gesprochener Worte. Vor Aufnahme sind alle Beteiligten über den konkreten Modus, Empfänger und Zweck zu informieren und erforderliche Zustimmungen einzuholen. Eine Aufnahme darf bei fehlender Berechtigung nicht gestartet werden. Der manuelle Editor bleibt der alternative Arbeitsweg. KI-Ausgaben sind prüfbare Vorschläge. Berechtigte Personen prüfen insbesondere Namen, Zahlen, Negationen, Zuständigkeiten, Beschlüsse und Fristen, bevor sie etwas übernehmen. Die KI entscheidet nicht selbständig über Personen, verbindliche Beschlüsse, Unterschriften oder Protokollfreigaben. Auch eine Aufgaben- oder Beschlussanlage setzt die menschliche Bestätigung voraus. Nicht beauftragtes Modelltraining oder Datensharing ist ausgeschlossen. Das Abschalten einer Aufnahme beendet weitere Audioübertragung; bereits übermittelte Daten werden dadurch nicht rückwirkend zurückgeholt. Kosten, Limits und gegebenenfalls zusätzliche Entgelte werden vor Nutzung vereinbart; die API-Abrechnung des Anbieters erzeugt keine automatische Zahlungspflicht eingeladener Mitglieder. Ein Anbieter- oder Regionswechsel mit anderem Datenweg wird nicht als stiller Ersatzdienst verwendet. 8. Betrieb, Wartung und Unterstützung Der Anbieter betreibt den Dienst mit angemessener Sorgfalt und trifft die vereinbarten Sicherheits-, Sicherungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen. Wartung kann vorübergehende Einschränkungen erfordern. Planbare erhebliche Unterbrechungen werden nach Möglichkeit vorab mitgeteilt. Dringende Maßnahmen zur Sicherheit oder Störungsbehebung können ohne Vorankündigung erforderlich sein; betroffene Organisationen werden angemessen informiert. Der vereinbarte Supportkanal und dessen Umfang stehen im Vertragsblatt. Eine bestimmte prozentuale Verfügbarkeit oder feste Reaktionszeit wird nur geschuldet, wenn sie dort ausdrücklich vereinbart wurde. Das Fehlen einer solchen Kennzahl hebt die vereinbarten Leistungspflichten nicht auf. Es wird keine absolute Angriffssicherheit oder unter allen Umständen vollständige Wiederherstellbarkeit zugesagt. Der Anbieter bleibt zu angemessenen Schutz- und Wiederherstellungsverfahren verpflichtet. Soweit der Organisation vereinbarte Exportfunktionen bereitstehen, sollen diese für eigene organisatorisch erforderliche Sicherungen genutzt werden; dies ersetzt nicht die Sicherungspflichten des Anbieters. 9. Störungen und Einschränkung von Zugängen Die Organisation meldet Störungen über den vereinbarten Supportweg und stellt die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen zur Verfügung. Passwörter und Zugangsschlüssel sollen dabei nicht übermittelt werden. Der Anbieter untersucht gemeldete Störungen und bearbeitet sie entsprechend ihrer Bedeutung. Bei konkreten Anhaltspunkten für missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung oder eine erhebliche Sicherheitsgefährdung kann der Anbieter betroffene Zugänge oder Funktionen im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend einschränken. Soweit vertretbar, erfolgt zuvor eine Mitteilung mit Gelegenheit zur Abhilfe. Bei dringender Gefahr darf sofort gehandelt werden. Anlass und mögliche Abhilfe werden mitgeteilt, soweit dies rechtlich zulässig ist und die Gefahrenabwehr nicht beeinträchtigt. Eine Einschränkung endet, sobald ihr Grund entfallen ist. Erreichbare unbetroffene Funktionen bleiben nach Möglichkeit nutzbar. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen. 10. Weiterentwicklung und Vertragsänderungen Der Anbieter kann Fehler beheben und technische Verbesserungen vornehmen, soweit der vereinbarte Leistungsumfang und die berechtigten Interessen der Organisation gewahrt bleiben. Änderungen wesentlicher Leistungen, Preise oder Vertragsbedingungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Gesetzlich zulässige oder vorgeschriebene Änderungen werden nach den jeweils geltenden Voraussetzungen behandelt. Schweigen oder bloße Weiternutzung wird hier nicht als pauschale Zustimmung zu neuen Bedingungen vereinbart. 11. Laufzeit und Beendigung Beginn, Beta-Ende oder Vertragsdauer sowie ordentliche Kündigungsmöglichkeiten werden im Vertragsblatt vor Abschluss festgelegt. Eine kostenlose Beta endet zum vereinbarten Zeitpunkt ohne automatischen Wechsel in ein kostenpflichtiges Paket. Eine Fortsetzung wird ausdrücklich vereinbart. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Soweit gesetzlich erforderlich, wird zuvor Gelegenheit zur Abhilfe gegeben. Kündigungen können mindestens in Textform an info@plankamerad.de erfolgen; weitere vereinbarte oder gesetzlich erforderliche Wege bleiben offen. Die Löschung eines persönlichen Benutzerkontos beendet nicht automatisch den Organisationsvertrag und löscht nicht ohne Weiteres gemeinsame Vereinsdaten. Umgekehrt kann mit Ende des Organisationsvertrags die Berechtigung zur Nutzung der diesem Vertrag zugeordneten Zugänge entfallen. Vertragsende, Kontolöschung und gegebenenfalls ein gesondertes Zahlungsabonnement werden im Abschlussweg verständlich unterschieden. Ein Antrag auf persönliche Kontolöschung ist von der abgeschlossenen Löschung zu unterscheiden. Der Betreiber bestätigt den Eingang, teilt den vorgesehenen Bearbeitungszeitpunkt mit und bestätigt anschließend die Durchführung. Erforderliche gesetzliche Aufbewahrungen und berechtigte gemeinsame Inhalte werden gesondert erläutert. Der persönliche Löschweg darf nicht nur eine vorübergehende Deaktivierung anbieten. Gesetzliche Fristen und Rechte gelten unabhängig von einer technischen Statusanzeige. 12. Datenrückgabe und Löschung Die Organisation erhält nach Vertragsende die im Vertragsblatt vereinbarte Möglichkeit zur Rückgabe ihrer Daten über den dort beschriebenen Exportweg. Umfang, Formate, Berechtigte und Zeitraum werden vor Abschluss vereinbart. Nach Rückgabe beziehungsweise Ablauf der vereinbarten Rückgabefrist werden Daten entsprechend den Weisungen, dem AVV und gesetzlichen Vorgaben gelöscht. Gesetzlich erforderliche Aufbewahrungen werden nach Zweck und Frist begrenzt. Verbleibende Sicherungskopien werden nach dem vereinbarten Sicherungs- und Löschkonzept behandelt und nicht für laufende Vereinszwecke weiterverwendet. Nach einer Wiederherstellung sind bereits wirksam gewordene Löschungen erneut zu berücksichtigen. Externe Kommunikationsbestände sind in das Löschverfahren einzubeziehen. Eine pauschale Sofortlöschung sämtlicher Provider- und Backup- kopien wird nicht zugesagt. 13. Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Organisation regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die unbeschränkte Haftung aus dem ersten Absatz bleibt in jedem Fall unberührt. Die gleichen Grenzen gelten für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende Rechte betroffener Personen, insbesondere nach der DSGVO, werden nicht eingeschränkt. Die Klausel enthält keine Begrenzung auf die während der kostenlosen Beta gezahlten Beträge. 14. Schlussbestimmungen Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften bleiben unberührt. Die Zuständigkeit der Gerichte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; ein pauschaler Gerichtsstand für sämtliche Vereine wird nicht vereinbart. Ist eine Bestimmung unwirksam, gelten die gesetzlichen Regelungen. Es gibt keine automatische Ersetzung durch eine möglichst weitgehende Klausel.